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Verlegungsmöglichkeiten in den O19-Ligen angepasst

Verlegungsmöglichkeiten gelten für alle O19-Ligen

Das Präsidium, das RWO19 und die Bezirkswarte haben in einer neuerlichen Runde die Vorgaben für weitere Ligaspiele O19 angepasst. Das gemeinsame Interesse des Präsidiums, des RWO19 und der Bezirksausschüsse ist es nach wie vor, den Spielbetrieb für alle Vereine auch unter Corona-Bedingungen zu ermöglichen, soweit es die gesetzlichen Vorgaben zulassen.

Abweichend von der gültigen Spielordnung gilt ab sofort für alle O19-Ligen in NRW:

1. Die Vereine können vereinbaren, die Spiele an einem anderen Spieltermin (Vor- oder Nachverlegung) bis spätestens zum 25.03.2022 auszutragen. Dafür ist ein Kommentareintrag bis spätestens zum bisher vorgesehenen Spieltermin ausreichend, der von beiden Vereinen bestätigt sein muss.

2. Kommt es zwischen den beteiligten Vereinen zu keiner Einigung, kann ein  Verein dennoch einseitig das Spiel aus coronabedingten Gründen absagen.

3. Die Absage des Spiels und der Wunsch, es zu einem späteren Termin auszutragen, sind auf turnier.de bis spätestens zum bisher vorgesehenen Termin durch Kommentareintrag mitzuteilen.

4. Aus dem Kommentareintrag muss eindeutig hervorgehen, dass es sich um eine coronabedingte Absage handelt. Eine Nennung von Namen ist hierbei weder erforderlich noch aus datenschutzrechtlichen Gründen zulässig.

5. Die Vereine müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach dem bisherigen Spieltermin auf einen neuen Termin einigen. Der einvernehmlich gefundene neue Termin ist in jedem Fall über einen Kommentareintrag auf turnier.de mitzuteilen.

6. Können sich die Vereine nicht auf einen neuen Termin einigen, müssen beide Vereine spätestens nach 14 Tagen ihren Bezirkswart darüber per E-Mail informieren. Gleichzeitig haben beide Vereine mindestens zwei Alternativtermine für die Neuansetzung zu benennen und zu begründen. Die Entscheidung über einen neuen Termin obliegt dann den Bezirken. Ein durch den Bezirkswart neu terminiertes Spiel kann nur im beiderseitigen Einvernehmen oder bei Vorlage neuer Gründe erneut verlegt werden. Auch hier ist der 25.03.2022 der letztmögliche Spieltermin.

7. Für den letzten Spieltag gelten die Regelungen der Spielordnung (§ 46 SpO), sodass bei Einigung beider Vereine hier eine Verlegung um bis zu zwei Wochenenden vor dem verbandsseitig angesetzten Termin zulässig ist. Die Regelung aus § 46 Ziff. 6 SpO (Verlegung über den letzten Spieltag hinaus) hat Bestand.

8. Eine Mannschaft kann an einem Kalendertag auch mehr als ein Ligaspiel austragen . In Einzelfällen könnte dies eine geeignete Lösung darstellen, um z. B. zwei oder mehr Meisterschaftsspiele auszutragen.

9.Weitere Änderungen, auch eine Verlängerung der Saison über den 26.03. hinaus, sind aufgrund der gesetzlicher Vorgaben und der weiteren Entwicklung denkbar, zur Zeit aber nicht aktuell.

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